Re: Leitung Wasserversorgung


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Abgeschickt von pjf am 02 Juli, 2011 um 23:15:06

Antwort auf: Leitung Wasserversorgung von Flomy am 02 Juli, 2011 um 18:07:44:

Hallo,

Ich würde an Ihrer Stelle vorweg mal folgende Punkte abarbeiten:

1. Ist die Hauptwasserleitung in Ihrem Grundstück überhaupt rechtlich gesichert? (Besteht zugunsten des Betreibers eine Grunddienstbarkeit auf Ihrem Grundstück?) Bei der geschilderten Sorgfalt des Betreibers habe ich da meine großen Zweifel.

2. Wenn ja, besorgen Sie sich den dazugehörenden Notarvertrag dazu bzw. lassen Sie sich die Vertragskopie vom Betreiber oder vom Notariat zukommen. Lassen sich Ihre Fragen aufgrund der Vertragsunterlagen vielleicht doch beantworten?

3. Wenn k e i n e Grunddienstbarkeit besteht, würde ich mir einen Anwalt suchen, der für Sie alle Ihre möglichen Ansprüche (z. B. Abbau, Umbau, Dokumentation, Auswirkung auf das Baurecht!!, vergangene und zukünftige Entschädigungsleistungen usw.) ermitteln, berechnen und durchsetzen kann.

Gruss
pjf


: Hallo,

: auf unserem Grundstück liegt eine Hauptwasserleitung und diverse Nebenleitungen, sowie Hausanschlussleitungen. Da wir unser Grundstück umnutzen wollen, haben wir die Wasserversorgung um Information gebeten, wo die Leitungen genau liegen. Uns wurde mitgeteilt, dass man dies nicht konkret sagen könne. Wir haben verschiedene Lagepläne zugesandt bekommen, welche alle einen etwas anderen Leitungsverlauf zeigen. Der angeblich "wahrscheinlichste" Verlauf, wie die Wasserversorgung schreibt, kann unserer Auffassung nach nicht korrekt sein, da an dieser Stelle ein Baum steht, der weit vor Verlegen der Wasserleitung gepflanzt wurde.
: Kann man die Wasserversorgung dazu zwingen einen abschließenden korrekten Plan zu übermitteln? Bzw. müsste eine Hauptwasserleitung nicht eigentlich ohnehin irgendwie gekennzeichnet sein?
: So wie sich die Situation darstellt, scheint die Leitung quer über unser Grundstück zu verlaufen und somit wäre eine Umnutzung ausgeschlossen - wir könnten das GS nur als Rasenfläche, sprich Unland "nutzen".
: Kann man die Verlegung einer solchen Leitung an die Grundstücksgrenze verlangen?
: Bzw. muss die Versorgung nicht wissen, an welcher Stelle sich die Leitungen befinden und somit auch Auskunft geben können?

: Danke





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