Re: Baulast umgehen HILFE


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Abgeschickt von oberh am 07 Juli, 2011 um 09:15:25

Antwort auf: Re: Baulast umgehen HILFE von N.Steeg am 06 Juli, 2011 um 21:45:13:

Guten Morgen!

Die Bauvoranfrage besagt lediglich, dass BAUPLANUNGSRECHTLICH nichts gegen das Vorhaben spricht.

In der Baugenehmigung wird BAUORDNUNGSRECHTLICH geprüft.

Ohne BG darf definitv NICHT mit einem Bau begonnen werden - es handelt sich zu diesem Zeitpunkt wohl um einen Schwarzbau.

Daher kann m.E. die Nachbarin auch nicht zivilrechtlich wegen der entstanden Kosten belangt werden.

Schönes Umplanen
Olaf



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