Abgeschickt von oberh am 07 Juli, 2011 um 09:15:25
Antwort auf: Re: Baulast umgehen HILFE von N.Steeg am 06 Juli, 2011 um 21:45:13:
Guten Morgen!
Die Bauvoranfrage besagt lediglich, dass BAUPLANUNGSRECHTLICH nichts gegen das Vorhaben spricht.
In der Baugenehmigung wird BAUORDNUNGSRECHTLICH geprüft.
Ohne BG darf definitv NICHT mit einem Bau begonnen werden - es handelt sich zu diesem Zeitpunkt wohl um einen Schwarzbau.
Daher kann m.E. die Nachbarin auch nicht zivilrechtlich wegen der entstanden Kosten belangt werden.
Schönes Umplanen
Olaf