Re: Baulast umgehen HILFE


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von N. am 07 Juli, 2011 um 15:25:35

Antwort auf: Re: Baulast umgehen HILFE von oberh am 07 Juli, 2011 um 09:15:25:

: Guten Morgen!

: Die Bauvoranfrage besagt lediglich, dass BAUPLANUNGSRECHTLICH nichts gegen das Vorhaben spricht.

: In der Baugenehmigung wird BAUORDNUNGSRECHTLICH geprüft.

: Ohne BG darf definitv NICHT mit einem Bau begonnen werden - es handelt sich zu diesem Zeitpunkt wohl um einen Schwarzbau.

: Daher kann m.E. die Nachbarin auch nicht zivilrechtlich wegen der entstanden Kosten belangt werden.

: Schönes Umplanen
: Olaf

Wir haben bis jetzt nichts gemacht was wir nicht dürfen. Die stadt hat dies auch gesehen. Durch Ihre 3 Unterschriefen ist die Nachbarin eine Verspflichtung eingegangen und wird auch zur Rechenschaft gezogen werden. Dieser Meinung ist auch unser Anwalt und die Architektin.Der Vorbauantrag ist genehmigt und die Forderungen der Stadt erfüllt.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]