Re: Baugehmigung für Modernisierung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 14 Juli, 2011 um 12:45:19:

Antwort auf: Baugehmigung für Modernisierung von Bittl Gustav am 12 Juli, 2011 um 17:27:51:

Hallo Bittl Gustav,
ich gehe mal davon aus, dass Sie nicht nur die Hautür austauschen, wäre ja eine Mini-Modernisierung....Ihre Frage klingt eher so:
Von aussen sieht man nur eine neue Haustür, innen kann ja keiner was sehen....benötige ich eine Baugenehmigung?
In NRW sind genehmigungsfrei: §65 8. nichttragende oder nichtaussteifende Bauteile innerhalb baulicher Anlagen; dies gilt nicht für Wände, Decken und Türen von notwendigen Fluren als Rettungswege......Sollten Sie also tragende oder aussteifende Bauteile verändern, benötigen Sie eine Baugenehmigung und einen Standsicherheitsnachweis.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]