Re: Baugehmigung für Modernisierung


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Abgeschickt von Gustav Bittl am 17 Juli, 2011 um 10:24:25

Antwort auf: Re: Baugehmigung für Modernisierung von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 14 Juli, 2011 um 12:45:19:

: Hallo Bittl Gustav,
: ich gehe mal davon aus, dass Sie nicht nur die Hautür austauschen, wäre ja eine Mini-Modernisierung....Ihre Frage klingt eher so:
: Von aussen sieht man nur eine neue Haustür, innen kann ja keiner was sehen....benötige ich eine Baugenehmigung?
: In NRW sind genehmigungsfrei: §65 8. nichttragende oder nichtaussteifende Bauteile innerhalb baulicher Anlagen; dies gilt nicht für Wände, Decken und Türen von notwendigen Fluren als Rettungswege......Sollten Sie also tragende oder aussteifende Bauteile verändern, benötigen Sie eine Baugenehmigung und einen Standsicherheitsnachweis.


Hallo, Besten Dank

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Bittl



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