Abgeschickt von Bettinak am 15 Juli, 2011 um 21:20:43
Antwort auf: Re: Satellitenschüssel und Lüftungsenden auf Grenzgarage von ralf9000 am 08 Juni, 2011 um 17:57:36:
Halloo, alo ich vwerstehe den Gesetzestext auch nicht. Würde es aber gerne wissen wollen, denn mein Nachbar hat auf der Grenze eine Garage stehen, die mit schon von 2,60 m bis 3 m hoch ist. Auf dieser Garage, und zwar direkt auf der Grenze zu meinem Grundstück hat er eine Satelittenschüssel befestigt, an der Stelle dürfte die Schüssel also rund 3,5 m hoch reichen und das direkt auf der Grenze. Ich vermute mal, dass das eigentlich nicht erlaubt ist (Es gilt das Brandenburger Baurecht: Es ist eindeutig, was die Höhe von Gebäuden betrifft (an der Grenze max. 3 m), aber was ist mit der Satelittenschüssel?
Die Antwort auf diese Frage interessiert mich also auch.