Re: Satellitenschüssel und Lüftungsenden auf Grenzgarage


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Abgeschickt von ralf9000 am 08 Juni, 2011 um 17:57:36

Antwort auf: Re: Satellitenschüssel und Lüftungsenden auf Grenzgarage von Nils am 08 Juni, 2011 um 14:39:16:


Hallo Nils,

vielen Dank. Aber so ganz verstehe ich den Text noch nicht. Wie sind die 1,50m gemeint?
- Sind die 1,5m auch nochmal auf die 3m Höhe der Garage anrechenbar, so dass sich insgesamt 4,5m ergeben könnten? Oder darf innerhalb der max. Höhe von 3m eine Antenne von max. 1,5m befinden?
- Wenn es additiv ist, wie werden die 1,5m gemessen? Vom höchsten Punkt des Daches zum höchsten Punkt der Antenne? Oder der Teil der Antenne der aus dem Dach ragt? Oder die ganze Antenne, die ja sicherlich noch eine Befestigung drunter innerhalb der Dachkonstruktion hat? Kann ich eine 2m-Schüssel am Fuß des Walmdaches anfangen lassen und am First 1,5m überragen lassen?

Grüße,

Ralf

: Schauen Sie mal in § 6 Abs.11 BauO-NRW der lautet:

: Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze, die als Garage, Gewächshaus oder zu Abstellzwecken genutzt werden, sind ohne eigene Abstandflächen sowie in den Abstandflächen eines Gebäudes zulässig

: - ohne Öffnungen in den der Nachbargrenze zugekehrten Wänden,

: - einschließlich darauf errichteter untergeordneter Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie und Antennenanlagen jeweils bis zu 1,5 m Höhe,

: - auch, wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an ein Gebäude angebaut werden,

: - auch, wenn das Gebäude über einen Zugang zu einem anderen Gebäude verfügt.

: Absatz 4 gilt nicht. Die Höhe von Giebelflächen ist bei der Berechnung der mittleren Wandhöhe zu berücksichtigen. Die Höhe von Dächern und Dachteilen mit einer Dachneigung von mehr als 30° werden der mittleren Wandhöhe hinzugerechnet. Die Gesamtlänge der Bebauung nach Satz 1 darf je Nachbargrenze 9 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 15 m nicht überschreiten.

: Alles klar ?


:
: : Liebe Experten,

: : wir bauen gerade in NRW ein EFH mit einer Garage, die bis an die Grenze zum Nachbarn gebaut ist und alle Regularien für eine zustimmungsfreie Bebauung einhält.

: : Wir wollen unsere SAT-Schüssel gerne auf das Garagendach (Walmdach) aufstellen, würden aber dann wahrscheinlich über die 3m kommen. Ist dies erlaubt?

: : Ebenso haben wir die Stutzen von Zu- und Fortluft der Lüftungsanlage im Garagendach installieren, die haben natürlich nur eine Höhe von ca. 20cm mehr auf dem Dach.

: : Beides wäre im 3m-Grenzbereich. Ist dies erlaubt, müssen wir hier irgendetwas beachten?

: : Grüße und vielen Dank im Voraus,

: : Ralf




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