Re: Elektroheizung im Keller bei Kfw55?


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Abgeschickt von Michaela am 17 Juli, 2011 um 18:50:12:

Antwort auf: Re: Elektroheizung im Keller bei Kfw55? von pjf am 17 Juli, 2011 um 02:06:09:

Sehr geehrter pjf,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich will mit Sicherheit nichts illegales machen! Im Gegenteil!

Es wurde etwas verkauft, was so nicht richtig ist. Und ich will wissen, ob man die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen kann, da gesagt wurde "es sei schon ok so".

Beste Grüße
Michaela


: Liebe Michaela,

: Sie wissen ja selbst, dass Ihr angedachtes Vorgehen nicht richtig ist und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

: Es wäre gut, wenn Sie den im Kreditantrag beschriebenen Bauzustand herstellen bzw. Ihre abgeänderte Vorgehensweise zusammen mit ihrer Bank ins Reine bringen.

: Gruss
: pjf

:
: : Hallo zusammen,
: : stellen wir uns vor, es gibt einen Kontrolleur für Kfw55 Anträge. Dieser besucht jeden, der einen KfW Kredit in Anspruch genommen hat.
: : Was denkt ihr? Würde er einen "Strafzettel" schreiben, wenn ein Kfw55 Haus im Keller mit Elektroheizkörpern beheizt wird, obwohl der Energieausweis was anderes sagt?

: : Viele Grüße :-)





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