Abgeschickt von L.-A. Harth am 21 Juli, 2011 um 14:01:38
nachdem ich seit Jahren eine Wohnung zu einem 1 Mann-Büro umfunktioniert habe, wurde mir seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde nun die Auflage gemacht, eine Nutzungsänderung zu beantragen. Nach erfolgter Genehmigung verlangt man nun eine Baubeginnsanzeige - obwohl das Gebäude seit Jahren steht - sowie eine Anzeige der Nutzungsaufnahme, ansonsten droht eine Geldbuße. Ist dieser behörliche Irrsinn noch rechtens?