Abgeschickt von Familie Schwenk am 25 Juli, 2011 um 17:56:27
Hallo
Hab folgendes Problem.
Wir haben auf unserem eigenen Grundstück die Scheune abreissen und den Keller ausheben lassen
Diese Arbeiten wurden uns von unserem ehemaligen Verkaufsberater der Fertighausfirma(wirde gekündigt aus uns unbekannten Gründen) vermittelt bzw hat er einen Bauservice beauftragt..
Dieser Bauservice verdient an uns nun unnötig Geld au smeiner Sicht den uns wurde gesagt es geht nur über diesen Bauservice.
Der Bauservice hat uns zu Anfang ein Angebot vorgelegt
Pos1 Abriss der Scheune
Pos2 Bau eines Kellers
Nun meine Frage
Da der Abriss der Scheune nun erfolgt ist muss ich die Arbeiten wohl über den Bauservice machen da dieser das für uns in Auftrag gab.
ABER muss ich denn Keller von der Kostenaufstellung nehmen?
Wie sieht das rein rechtlich aus ?
Gilt diese Kostenaufstellung als Auftragsvergabe?
Bitte um eure Hilfe