Abgeschickt von KarlM am 27 Juli, 2011 um 08:59:35:
Antwort auf: Kostenaufstellung und Vergabe des Auftrags von Familie Schwenk am 25 Juli, 2011 um 17:56:27:
Derjenige der aus eigenem Interesse eine Kündigung ausspricht muss den entstandenen Schaden übernehmen, wenn Sie also kündigen zahlen Sie trotzdem drauf. Falscher Vertragspartner würde ich sagen!
: Hallo
: Hab folgendes Problem.
: Wir haben auf unserem eigenen Grundstück die Scheune abreissen und den Keller ausheben lassen
: Diese Arbeiten wurden uns von unserem ehemaligen Verkaufsberater der Fertighausfirma(wirde gekündigt aus uns unbekannten Gründen) vermittelt bzw hat er einen Bauservice beauftragt..
: Dieser Bauservice verdient an uns nun unnötig Geld au smeiner Sicht den uns wurde gesagt es geht nur über diesen Bauservice.
: Der Bauservice hat uns zu Anfang ein Angebot vorgelegt
: Pos1 Abriss der Scheune
: Pos2 Bau eines Kellers
: Nun meine Frage
: Da der Abriss der Scheune nun erfolgt ist muss ich die Arbeiten wohl über den Bauservice machen da dieser das für uns in Auftrag gab.
: ABER muss ich denn Keller von der Kostenaufstellung nehmen?
: Wie sieht das rein rechtlich aus ?
: Gilt diese Kostenaufstellung als Auftragsvergabe?
: Bitte um eure Hilfe