Re: Kostenaufstellung und Vergabe des Auftrags


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Abgeschickt von KarlM am 27 Juli, 2011 um 08:59:35:

Antwort auf: Kostenaufstellung und Vergabe des Auftrags von Familie Schwenk am 25 Juli, 2011 um 17:56:27:

Derjenige der aus eigenem Interesse eine Kündigung ausspricht muss den entstandenen Schaden übernehmen, wenn Sie also kündigen zahlen Sie trotzdem drauf. Falscher Vertragspartner würde ich sagen!


: Hallo

: Hab folgendes Problem.

: Wir haben auf unserem eigenen Grundstück die Scheune abreissen und den Keller ausheben lassen

: Diese Arbeiten wurden uns von unserem ehemaligen Verkaufsberater der Fertighausfirma(wirde gekündigt aus uns unbekannten Gründen) vermittelt bzw hat er einen Bauservice beauftragt..

: Dieser Bauservice verdient an uns nun unnötig Geld au smeiner Sicht den uns wurde gesagt es geht nur über diesen Bauservice.

: Der Bauservice hat uns zu Anfang ein Angebot vorgelegt

: Pos1 Abriss der Scheune

: Pos2 Bau eines Kellers

: Nun meine Frage

: Da der Abriss der Scheune nun erfolgt ist muss ich die Arbeiten wohl über den Bauservice machen da dieser das für uns in Auftrag gab.

: ABER muss ich denn Keller von der Kostenaufstellung nehmen?

: Wie sieht das rein rechtlich aus ?

: Gilt diese Kostenaufstellung als Auftragsvergabe?

: Bitte um eure Hilfe




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