Re: wer bezahlt den Zaun nach Gebäudeabriss


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Abgeschickt von Bauamt am 25 Juli, 2011 um 22:12:03:

Antwort auf: wer bezahlt den Zaun nach Gebäudeabriss von Rainer Heese am 25 Juli, 2011 um 22:01:50:

Wenn Sie von einem "neuen" Zaun sprechen ... gab es denn einen "alten" Zaun ?

Ein Recht auf die Errichtung eines Zaunes auf Ihrem Grundstück durch einen Nachbarn sehe ich nicht.
Genausowenig sehe ich ein "Abwehrrecht" gegen die Beseitigung eines Nachbargebäudes (oder halt nur gegen die von Ihnen geforderte Kompensation)

Da Sie grundsätzlich kein Recht auf den Bestand von Nachbargebäuden haben, können Sie deren Beseitigung auch nicht mit Mitteln des Baurechts verhindern.

: Hallo,

: an unserem Grundstück grenzt ein altes Bauernhaus. Steht direkt auf der Grenze zu unserer Hofeinfahrt. Das Bauernhaus wurde verkauft und wird abgerissen. Wer muss den neuen Zaun bezahlen ? Haben wir ein Recht auf eine Mauer bezüglich dem zu erwartenden viel höheren Strassenlärm ? Besten Dank im voraus.





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