Grenzabstand Wärmedämmung


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Abgeschickt von Schneider am 29 Juli, 2011 um 08:23:39:

Hallo,
wir haben eine Frage bzgl. Aufbringen einer Wärmedämmung in NRW. Unser vor 2 Jahren gekaufter Altbau steht in 2,50m zu Nachbargrenze. Es gab wohl früher in NRW nach der alten BauO einen anderen Grenzabstand als heute. Können wir 15 cm Dämmung draufmachen ohne den Nachbarn zu fragen? Brauchen wir für die Wärmedämmmaßnahme eine Baugenehmigung? Geht das mit der Baugenehmigung ohne Architekt?
Danke für Eure Ideen



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