Abnahme - Rechte und Pflichten


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Abgeschickt von Ralf am 08 August, 2011 um 19:33:06

Hallo Zusammen,
wir haben einen Bauträgervertrag und hatte letzte Woche Abnahme unserer DHH. Leider sind etliche Mängel, jedoch wurde die Bezugsfertigkeit festgestellt.
Unser Vorschlag ist nun, dass wir die Mängel preislich bewerten, diese von der Zahlung (doppelt) abziehen und den Schlüssel bekommen. Solange der Bauträger (BT) nicht übergeben hat, gilt für uns weiter, dass der BT für die Verzögerung zu zahlen hat.
Der Bauträger stellt sich auf die Position - Haus ist abgenommen und wird erst übergeben, wenn alles bezahlt ist. Verzögerung ist nun unser Problem.

Kann uns hier jemand helfen???

Danke im Voraus,
Grüße,
Ralf




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