Re: Abnahme - Rechte und Pflichten


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Abgeschickt von pjf am 09 August, 2011 um 00:17:11

Antwort auf: Abnahme - Rechte und Pflichten von Ralf am 08 August, 2011 um 19:33:06:

Hallo,

bitte lesen Sie Ihren Kaufvertrag genau durch. Dort ist bestimmt geregelt, ab wann die BESITZ-Rechte übergehen. Das muss nicht zwangsläufig der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit sein.

Falls Sie nicht sicher sind, fragen Sie Ihren Notar, der hat das ganze ja auch verbrieft und Sie müssten es beim Vertragsabschluss ja auch mitbekommen haben.

Gruss
pjf

: Hallo Zusammen,
: wir haben einen Bauträgervertrag und hatte letzte Woche Abnahme unserer DHH. Leider sind etliche Mängel, jedoch wurde die Bezugsfertigkeit festgestellt.
: Unser Vorschlag ist nun, dass wir die Mängel preislich bewerten, diese von der Zahlung (doppelt) abziehen und den Schlüssel bekommen. Solange der Bauträger (BT) nicht übergeben hat, gilt für uns weiter, dass der BT für die Verzögerung zu zahlen hat.
: Der Bauträger stellt sich auf die Position - Haus ist abgenommen und wird erst übergeben, wenn alles bezahlt ist. Verzögerung ist nun unser Problem.

: Kann uns hier jemand helfen???

: Danke im Voraus,
: Grüße,
: Ralf
:





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