Re: Baumhaus für Kinder


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Abgeschickt von Bolanger am 14 August, 2011 um 09:49:49:

Antwort auf: Baumhaus für Kinder von Anke am 12 August, 2011 um 21:51:18:

Hallo,

es gibt ein Urteil, nach dem Baumhäuser als bauliche Anlage zu betrachten sind. Damit müssen alle rechtlichen Vorschriften wie für ein Bauwerk eingehalten werden, also typischerweise dreht es sich um Grenzabstände. Wahrscheinlich benötigen Sie für dieses kleine Bauwerk keine Genehmigung. Die Genehmigungsfreiheit entbindet Sie aber nicht von Ihrer Pflicht sicherzustellen, dass sämtliche bauliche Vorschriften eingehalten werden.

Grüße,

Bolanger


: Hallo muß ich mir für ein Baumhaus 2 mal 3m auf unserem Grundstück eine Baugenehmigung erteilen lassen? Danke im voraus




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