Re: Carport Umbau auf Garage


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Abgeschickt von Bolanger am 14 August, 2011 um 09:55:41:

Antwort auf: Carport Umbau auf Garage von Oliver Welsch am 13 August, 2011 um 16:46:11:

Hallo,

wenn der alte Carport vergammelt war und Sie ihn auch erhöht haben, so kann man dies baurechtlich wie einen Neubau werten. Sie hätten also einen Carport ohne Genehmigung gebaut. Die Frage ist nun, gegen welche Vorschriften Sie verstoßen haben. Verstoßen Sie gegen nachbarschützende Vorschriften? Dann kann sich der Nachbar quer stellen und den Anriss fordern, wenn er seine Einspruchsfrist nicht schon überschritten hat. Verstoßen Sie gegen andere baurechtliche Vorschriften, so sollten Sie ein Gespräch mit der Gemeinde suchen. Oder erfült der neue Carport ggf alle Vorschriften und sie haben es nur versäumt, einen Bauantrag zu ertsellen? Dann könne Sie den nachreichen.

Grüße,

Bolanger


: Hallo ,
: Ich habe letztes Jahr ein Haus gekauft Bj 58 das eine doppelgarage besitzt und vor der Doppelgarage ist eine nach 2 seiten hin betonierte Mauer 2m hoch im L. das alles ist in einen Hang hinheingebaut worden .
: Bj der Mauer und Garage 1965 , auf dieser Mauer und an der Garagenfront sahs ein Holz-Dach als Carport mittlere höhe 2,6m seit über 15 Jahren . Ich habe den alten Holzcarport renoviert weil er total kapput war und ihn gleich um 90cm erhöht das mein Wohnmobil da runter passt . Jetzt habe ich eine Anzeige nach dem die Aufstockung 1 1/2 Jahren her ist, bekommen das ich einen nichtgenemites Nebengebaüde errichtet habe . Wie sollte ich mich verhalten ? Die Neue Aufstockung liegt unter 33m3 Volumen, der alte Carport hatte einen Raum von 97m3 war aber Bestand seit min. 15 Jahren . Ihre Rat wäre mir sehr wichtig Danke für rasche Beantwortung





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