Re: Anbau des Nachbarn


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Abgeschickt von Bolanger am 16 August, 2011 um 10:08:11:

Antwort auf: Anbau des Nachbarn von Lotus am 15 August, 2011 um 16:48:44:

Hallo,

Abstandsflächenregelungen finden sich in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Typischerweise werden min. 3 m bis zur Grenze gefordert. Die zulässige Höhe reicht typischerweise für 2 Vollgeschosse aus. Das sollte Ihnen einen ersten Überblick geben, genaues müsen Sie aber in der entsprechenden LBO nachlesen.

Ihr Nachbar muss erstmal gar nicht mit Ihnen über sein Bauvorhaben sprechen, solange Ihre Rechte nicht berührt werden. Warum auch, er kann schliesslich auf seinem Grundstück machen was er will, solange er die Gesetze einhält. Ich vermute nun einfach, dass er eine Baugenehmigung hat und enstprechend gebaut hat. Dann stehen Ihre Cahncen eher schlecht, etwas gegen den Bau zu tun.

Grüße,

Bolanger

: Unsere Nachbarn haben einen ca. 8 Meter hohen Anbau an ein vormals kleines Häuschen angebaut. Jetzt ist das Gerüst ab und wir sind entsetzt. Wir schauen jetzt direkt auf eine Wand ohne Fenster und haben wesentlich weniger Licht im Haus.
: Ich war schon soweit, auszuziehen, weil der Zustand so furchtbar ist.
: In wie weit hätten die neuen Besitzer vorher mit uns sprechen müssen, bzw. welche Gesetze zu Abstandsflächen etc. hätten eingehalten werden müssen?

: LG
: Lotus





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