Re: Anbau des Nachbarn


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 17 August, 2011 um 22:03:24:

Antwort auf: Re: Anbau des Nachbarn von Bolanger am 16 August, 2011 um 10:08:11:

Vorab: Verfahrens- und Bauordnungsrecht is vollständig ländersache.

Zumindest in Bayern müssen (!) Bauherren den Nachbarn alle Baupläne vor Erteilung einer Baugenehmigung vorlegen (Art. 66 BayBO).
Die Genehmigungsbehörde muss (!) den Nachbarn, die diese Pläne nicht unterschrieben haben, eine Ausfertigung der Baugenehmigung zustellen (wohlgemerkt den Eigentümern, nicht etwa Mietern).

Sofern man Ihnen die Baugenehmigung nicht zugestellt hat, hat die einonatige Klagefrist noch nicht begonnen, sodass Sie die Genehmigung noch immer anfechten können.

Wenn Sie allerdings keine Genehmigung zugestellt bekommen haben, wäre nicht ausgeschlossen, dass gar keine Genehmigung erteilt wurde und es sich um einen "Schwarzbau" handelt.
Sie sollten sich daher unbedingt an die zuständige Bauaufsichtsbehörde wenden und als Nachbar hierüber Auskunft erbeten, sowie sich dort über die einzuhaltenden Abstände beraten lassen.

: Hallo,

: Abstandsflächenregelungen finden sich in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Typischerweise werden min. 3 m bis zur Grenze gefordert. Die zulässige Höhe reicht typischerweise für 2 Vollgeschosse aus. Das sollte Ihnen einen ersten Überblick geben, genaues müsen Sie aber in der entsprechenden LBO nachlesen.

: Ihr Nachbar muss erstmal gar nicht mit Ihnen über sein Bauvorhaben sprechen, solange Ihre Rechte nicht berührt werden. Warum auch, er kann schliesslich auf seinem Grundstück machen was er will, solange er die Gesetze einhält. Ich vermute nun einfach, dass er eine Baugenehmigung hat und enstprechend gebaut hat. Dann stehen Ihre Cahncen eher schlecht, etwas gegen den Bau zu tun.

: Grüße,

: Bolanger

: : Unsere Nachbarn haben einen ca. 8 Meter hohen Anbau an ein vormals kleines Häuschen angebaut. Jetzt ist das Gerüst ab und wir sind entsetzt. Wir schauen jetzt direkt auf eine Wand ohne Fenster und haben wesentlich weniger Licht im Haus.
: : Ich war schon soweit, auszuziehen, weil der Zustand so furchtbar ist.
: : In wie weit hätten die neuen Besitzer vorher mit uns sprechen müssen, bzw. welche Gesetze zu Abstandsflächen etc. hätten eingehalten werden müssen?

: : LG
: : Lotus




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]