Re: Wer haftet bei fehlerhafter Wandabdichtung


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Abgeschickt von Tom am 18 August, 2011 um 09:11:43

Antwort auf: Re: Wer haftet bei fehlerhafter Wandabdichtung von Sienz am 17 August, 2011 um 11:48:32:

Da der GU nach DIN, VOB und den anerkannten Regeln bauen muß (gem Vertrag) sehe ich hier eindeutig die Schuld beim GU. Eine Abdichtung hat infolge der DIN 18195 garnicht stattgefunden. Es wurde, soweit ich es nachvollziehen kann nur ein paar Zentimeter von der Bodenplatte an die Wand "hochgeputzt" und eigentlich garkein Dichtsystem verwendet. Das Regenwasser wird erfolgreich über eine Hebeanlage weggepumpt. Es steht selbst bei sehr starkem Regen nicht ein Zentimeter Wasser auf dem Boden. Bevor es über die Abdichtung gem DIN "rüberlaufen" könnte, hätten wir schon längst einen Wassereinbruch durch die Tür gehabt. Das Wasser hat aber den Estrich in der Wohnung unterwandert. Für mich legt sich die Sache eindeutig dar. Ein Gutachten wäre dann sicherlich nicht unnütz. Vielen Dank für den DIN Hinweis und die Info zur Hinweispflicht.


: Da hier niemand Ihren Bauvertrag gelesen hat oder die Örtlichkeit auf Fotos gesehen hat wird die Antwort kaum möglich sein. Neben einem Verschulden des GU in Form eines Ausführungsfehlers ist auch ein Planungsfehler oder auch Überwachungsfehler des Architekten denkbar. Wie mit Ihrer Konstruktionsbeschreibung die DIN-Norm DIN 18195 für Bauwerksabdichtungen eingehalten sein soll ist mir nicht ersichtlich. Fehlte einfach eine geplante Terrassenüberdachung oder wie sollte die Terrasse entwässert werden? Eine Erstberatung beim Anwalt kostet max. € 226,10 und ist in dem Fall wohl unumgänglich, da Sie nun die richtigen Maßnahmen ergreifen müssen, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Selbst wenn es, was ich nicht glaube, ein Fehler durch Ihre Eigenleistungen wäre, so hätte der GU bzw. der Architekt eine Hinweispflicht gegenüber Ihnen als Laien gehabt.


:
: : Hallo,

: : muß die Mauer zu einer Terrasse hin beim Neubau von dem Generalunternehmer unten gegen Wasser abgedichtet werden, auch wenn die Terrasse lt GU-Vertrag Eigenleistung ist? Eine Bauwerksabdichtung gehört doch "rund um's Haus" zur schlüsselfertigen Fertigstellung, oder? Was ist, wenn nun Aufgrund heftigen schlagregens Wasser eindringt und den Estrich unterwandert (Einligerwohnung im Souterrain). Eine weisse Wanne ist auch um die Terrasse herumgebaut. Die hauswand zur Terrasse hin ist allerdings aus kalksandstein gemauert. Haftet hier der Bauherr für die Fehlerhafte Abdichtung der GU? Vielen Dank für die Tipps oder die zumindest die info, wer hier etwas kann. Tom




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