Re: Wer haftet bei fehlerhafter Wandabdichtung


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 16 September, 2011 um 10:45:15

Antwort auf: Re: Wer haftet bei fehlerhafter Wandabdichtung von Tom am 18 August, 2011 um 09:11:43:

Werter Forumsteilnehmer,

die Hinweispflicht gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt natürlich auch für das Folgegewerk -"Terrasse"- und denjenigen, der die Terrasse erstellt.

So wie Sie den Fall schildern, verstehen wir die Umstände so, als wenn unterhalb der Terrassentüre das bei Kunststofffenstern so genannte Bodeneinstandsprofil (sofern es denn so ausgeführt worden ist) nicht abgedichtet worden wäre, so dass Wasser die Terrassentüre unterlaufen und so unter den Estrich gelangen kann.

Und der vorgenannte Umstand einer ggf. fehlenden Abdichtung hätte dem Folgeunternehmer bei der Erstellung des Folgegewerkes "Terrasse" sicherlich auffallen müssen.

Ein zusätzlicher Umstand der hinzu kommt ist, dass die DIN 18195 -im Regelfall (keine Regel ohne Ausnahme gilt natürlich auch hier) einen Sockel (in Höhe von 15 cm) im Bereich von Terrassentüren zu erstellen vorsieht, sie aber nicht berschreiben ob dieser ggf. vorhanden ist.

Auch wenn dieser vorstehend benannte Sockel nicht vorhanden ist hätte dies dem Folgegewerksunternehmer auffallen müssen.

Zu sagen wen in dem von Ihnen geschilderten Fall die Schuld trifft fällt schwer, weil die Angaben die Sie gemacht haben nicht ausreichen.

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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

: Da der GU nach DIN, VOB und den anerkannten Regeln bauen muß (gem Vertrag) sehe ich hier eindeutig die Schuld beim GU. Eine Abdichtung hat infolge der DIN 18195 garnicht stattgefunden. Es wurde, soweit ich es nachvollziehen kann nur ein paar Zentimeter von der Bodenplatte an die Wand "hochgeputzt" und eigentlich garkein Dichtsystem verwendet. Das Regenwasser wird erfolgreich über eine Hebeanlage weggepumpt. Es steht selbst bei sehr starkem Regen nicht ein Zentimeter Wasser auf dem Boden. Bevor es über die Abdichtung gem DIN "rüberlaufen" könnte, hätten wir schon längst einen Wassereinbruch durch die Tür gehabt. Das Wasser hat aber den Estrich in der Wohnung unterwandert. Für mich legt sich die Sache eindeutig dar. Ein Gutachten wäre dann sicherlich nicht unnütz. Vielen Dank für den DIN Hinweis und die Info zur Hinweispflicht.

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: : Da hier niemand Ihren Bauvertrag gelesen hat oder die Örtlichkeit auf Fotos gesehen hat wird die Antwort kaum möglich sein. Neben einem Verschulden des GU in Form eines Ausführungsfehlers ist auch ein Planungsfehler oder auch Überwachungsfehler des Architekten denkbar. Wie mit Ihrer Konstruktionsbeschreibung die DIN-Norm DIN 18195 für Bauwerksabdichtungen eingehalten sein soll ist mir nicht ersichtlich. Fehlte einfach eine geplante Terrassenüberdachung oder wie sollte die Terrasse entwässert werden? Eine Erstberatung beim Anwalt kostet max. € 226,10 und ist in dem Fall wohl unumgänglich, da Sie nun die richtigen Maßnahmen ergreifen müssen, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Selbst wenn es, was ich nicht glaube, ein Fehler durch Ihre Eigenleistungen wäre, so hätte der GU bzw. der Architekt eine Hinweispflicht gegenüber Ihnen als Laien gehabt.

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: : : Hallo,

: : : muß die Mauer zu einer Terrasse hin beim Neubau von dem Generalunternehmer unten gegen Wasser abgedichtet werden, auch wenn die Terrasse lt GU-Vertrag Eigenleistung ist? Eine Bauwerksabdichtung gehört doch "rund um's Haus" zur schlüsselfertigen Fertigstellung, oder? Was ist, wenn nun Aufgrund heftigen schlagregens Wasser eindringt und den Estrich unterwandert (Einligerwohnung im Souterrain). Eine weisse Wanne ist auch um die Terrasse herumgebaut. Die hauswand zur Terrasse hin ist allerdings aus kalksandstein gemauert. Haftet hier der Bauherr für die Fehlerhafte Abdichtung der GU? Vielen Dank für die Tipps oder die zumindest die info, wer hier etwas kann. Tom





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