Re: bauantrag abgelehnt


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 August, 2011 um 18:59:10

Antwort auf: bauantrag abgelehnt von mr jingles am 18 August, 2011 um 20:16:16:

Die Bebaubarkeit ergibt sich nicht aus den Angaben im Exposé irgendeines Maklers und auch nicht aus den Versprechungen eines Verkäufers. Auch nicht daraus, dass ein Grundstück mal bebaut war.

Was sagt denn der Planverfasser??? Der hat eigentlich zu gewährleisten, dass auch genehmigungsfähig ist, was er einreicht. Oder zumindest auf die Risiken verweist, wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht sicher ist.

Bei einer Ablehnung bleibt dem Antragsteller das Rechtsmittel, das im Rechtsmittelbescheid, in der Regel am Ende des Bescheides angegeben, um gegen den Bescheid vorzugehen. In NRW wäre das z. B. direkt die Klage, in anderen Bundesländern gibt es noch ein Widerspruchsverfahren.

Wenn das Grundstück unter falschen Voraussetzungen ver- und gekauft wurde könnten sich auch privatrechtliche Schadensersatzansprüche ergeben. Da hilft zur Klärung aber sicher nur die Rücksprache mit einem Anwalt.

Wenn es auch nichts mehr nützt, dennoch der Hinweis für eventuelle Kaufinterressenten: VORHER informieren spart späteren Ärger.


: guten abend!
: ich bräuchte bitte einen rat.

: meine frau und ich haben im juni 2011 ein 4000qm voll erschlossenes grundstück, das als wohn-und gebäudefläche ausgeschrieben ist, gekauft. auf dem grundstück stand bis vor zehn jahren ein haus, welches dann abgerissen wurde.
: der vorbesitzer wollte dann neu bauen, was er aber doch nicht tat. die stadt legte damals zu diesem zweck abwasserkanäle an.

: nun verwährt man uns ein eingeschössige haus zu bauen, welches wir auf die gleich stelle des alten hauses setzen möchten. bauamt sagt ja. planungsamt sagt nein. es wäre eine innerörtliche freifläche. vom vorkaufsrecht hat die stadt abesehen. wie verhalten wir uns jetzt am besten. ortsrat steht hinter uns, sowie der ortsbürgermeister. kann doch nicht sein das man bauland kauft und dann nicht bauen darf...

: mfg e.g.





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