Re: Gründungshöhe


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Abgeschickt von Bolanger am 28 August, 2011 um 20:28:22:

Antwort auf: Gründungshöhe von Peter Wolkwitz am 25 August, 2011 um 20:38:22:

Hallo,

in den meisten Bundesländern ist klar geregelt, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück geleitet werden darf. Ggf. mag es Ausnahmen geben, wenn das "Absaufen" nur bei Jahrhundertregen auftritt, die einfach nicht vorhersehbar sind. Im Normalfall sollte das nicht passieren. Fordern Sie den Nachbarn dazu auf, Abhilfe zu schaffen. Wie er das anstellt ist erstmal seine Sache.

Grüße,

Bolanger




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