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Abgeschickt von Christoph am 31 August, 2011 um 14:54:50:

Antwort auf: Abstandsflächen nach bayerischem Baurecht von Christoph am 31 August, 2011 um 14:25:26:

Der Flächenutzungsplan weist des Gelände als Wohngebiet aus. Es handelt sich um eine sehr ländliche Gegend mit überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern, aber auch einigen Zwei- unde Mehrfamilienhäusern. Eine Grenzbebauung mit einer Garage gibt es m.W. nur in einem Einzelfall (gegenüber dem fraglichen Grundstück), hier ist das Nachbargrundstück noch unbebaut.
Die neue Garage (geplant ist eine Fertiggarage) würde direkt vor unsem Esszimmer eine Betonwand setzen.



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