Abstandsflächen nach bayerischem Baurecht


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Abgeschickt von Christoph am 31 August, 2011 um 14:25:26

Ein Nachbar von uns plant den Bau einer zweiten Garage, die neben seine derzeitige direkt an unsere Grundstücksgrenze gebaut werden soll. Für das Grundstück existiert kein Bebauungsplan, wohl aber ein Flächennutzungsplan (irgendwann aus den 70ern).
Art. 6 Abs. 1 S. 2 der bayerischen Bauordnung besagt: Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden, die an den Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften das Gebäude an die Grenze gebaut werden muß oder gebaut werden darf. Meine Frage heißt: bedeutet der Umstand, dass es keinen Bebauungsplan gibt, das hier keine Abstandsflächen eingehalten weden müssen?

Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Christoph



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