Re: Erschließungskosten nach 34 Jahren?


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Abgeschickt von Erich Bauer am 14 Januar, 2005 um 00:10:02

Antwort auf: Erschließungskosten nach 34 Jahren? von Andi am 13 Januar, 2005 um 00:51:07:

Das Alter eines Hauses spielt im Erschließungsbeitragsrecht keine Rolle. Wenn die Straße erst jetzt endgültig hergestellt wurde, entstehen auch erst jetzt Beitragspflichten.

Grunderwerbskosten gehören zum beitragsfähigen Aufwand.





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