Abgeschickt von Michael Sidzik am 01 September, 2011 um 08:47:18
Nachdem ich vom zuständigen Bauamt bei sechs verschiedenen Ansprechpartnern auch sechs verschiedne Meinungen gehört habe, hoffe ich hier auf Klarheit:
Ich möchte ein sechseckiges Gartenhaus in NRW errichten. Maße 9,2 qm 3,20 Höhe BRI 19 qm3 welche Abstandsflächen muss ich einhalten? Die Angebote schwanken zwischen 2 Metern wg Nachbarschaftsrecht Haus Höher als 3 M und 3 Metern wg Bauordnung NRW. Eine Mitarbeiterin meinte Keine Abstandflächen seien nötig. Bitte:Hilfe!!!!