Re: Nachbarzustimmung bei vorhandener Grenzbebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 September, 2011 um 23:40:05

Antwort auf: Re: Nachbarzustimmung bei vorhandener Grenzbebauung von elisa am 31 August, 2011 um 11:34:01:

... ich frage mich die ganze Zeit, warum der für den Bauantrag erforderliche Architekt/Entwurfsverfasser die Situation für den Bauherrn nicht verständlich erklären und die Erfolgsaussichten aufzeigen kann?

: Also, morgen muss ich zum Bauamt, den Bauantrag einreichen.

: Ich schilderte dem Sachbearbeiter am Tel den Fall kurz, sagte auch dass ich laut einigen Fachleuten davon ausgehe, keine Nachbarzustimmung zu benötigen.

: Der sagte, dass das durchaus sein kann, ich solle es ihm dann mit den Unterlagen näher erläutern. Sie schauen dann nochmal. Gegebenenfalls würde das Bauamt die Nachbarn anschreiben, also falls doch eine Zustimmung erforderlich ist.

: Doch ich wüsste gern wie es dann weitergeht, wenn der Nachbar angeschrieben wird. Er hat ja dann 2 Wochen, um zu widersprechen. Aber genügt es dann dass er einfach widerspricht, weil er dann z.B. keine Aussicht mehr hätte oder weniger Licht?

: Oder muss wird es da schon genauer genommen, z.B. woher das Sonnenlicht kommt und so, also reicht es quasi, wenn er das schon empfindet oder gibt es da klar definierte Normen?





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