Re: Nachbarzustimmung bei vorhandener Grenzbebauung


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Abgeschickt von elisa am 02 September, 2011 um 21:19:19:

Antwort auf: Re: Nachbarzustimmung bei vorhandener Grenzbebauung von Dirk Baumeister am 01 September, 2011 um 23:40:05:

@Dirk Baumeister:

unser Architekt sagte nur, er habe keine Erfahrung hinsichtlich solcher Problemfälle.

Er mache nur Bauanträge, wo die Verhältnisse ganz klar im Vorfeld geklärt sind und es dann keine Probleme gibt.

Daher konnte er uns keine Prognosen stellen oder Einschätzungen geben.

Doch jetzt wo der Bauantrag eingereicht ist, und die Baubehörde die Zustimmungsnotwendigkeit prüfen wird, sieht er eine Chance von etwa 80%.

Fakt ist, dass es ein atypischer Fall ist. Die Nachbarin steht selbst auf meiner Grenze und somit könnte ich gar nicht so bauen, dass sie nicht eingeschränkt ist.

Anbauen an ihre Wand wäre vom bauplanerischen her nicht OK, da ihr Haus eben eine Ausnahme ist, die nie hätte genehmigt werden dürfen. Jedoch stellte sich heraus, dass eine Baulast auf unserem Grundstück bei ihrer Grenzbebebauung existiert, das wusste ich gar nicht.

Ob jetzt das Bauamt sagen könnte, dass ich eben an ihre Wand anbauen soll, da da eine Baulast eingetragen ist. Und das, auch wenn es vom bauplanersichen her gar nicht OK wäre?

Was hat wohl mehr Gewicht, Bauplanung OK, oder öffentlich rechtlich OK?

Zumal es nicht eindeutig ist, ob es überhaupt öffentlich-rechtliche Bedenken gibt, weil sie eben ja selber schon auf der Grente steht. Und es eigentlich nur um die Grenzbebauung an ihrem Hinterhof geht.



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