Ist der Bebauungsplan rechtlich bindend?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Thorsten Petersson am 02 September, 2011 um 09:16:54

Auf einem zurzeit beispielsweise zweigeschossig, gewerblich bebauten Grundstück soll ein Wohnhaus entstehen. Laut Bebauungsplan ist hier eine vierstöckige Bebauung (W4G) vorgesehen. Alle anderen bereits fertiggestellten Gebäude sind höher.

Dard auf dem unbebauten Grundstück ebenfalls höher gebaut werden?

Muss den Nachbarn Exemplar des Bauantrags zugestellt werden, damit diese ggf. rechtliche Schritte bzw. Widerspruch einlegen zu können? Gibt es hier eine rechtliche Verpflichtung?

Ich habe gelesen, dass Widerspruch eingelegt werden kann, wenn die Rechte als Nachbar verletzt sind? Welche sind das? gehört auch eine sechstöckige bebauung dazu, wenn der bebauungsplan nur vier Stockwerke vorsieht?

Hat der Bebauungsplan überhaupt eine rechtliuche Bedeutung? Wenn ja, könnte das rückwirkend auch Einfluss auf die bestehende Bebauung haben?

Danke und viele Grüße
Thorsten Petersson



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]