Re: Ist der Bebauungsplan rechtlich bindend?


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Abgeschickt von pjf am 02 September, 2011 um 19:59:18

Antwort auf: Ist der Bebauungsplan rechtlich bindend? von Thorsten Petersson am 02 September, 2011 um 09:16:54:

Sehr geehrter Herr Petersson,

zu Ihrer Hauptfrage, ob ein Bebauungsplan rechtlich bindend ist: JA, sofern dieser als Satzung von der Gemeinde öffentlich bekanntgemacht (mit Siegel und Unterschrift des Bürgermeisters) ist.
Eine Satzung ist eine Rechtsnorm, die sowohl für Bürger, als auch für Behörden bindend ist.

Warum 6 anstelle von 4 Geschossen entgegen den Vorschriften im Bebauungsplan genehmigt worden sein sollen (Ausnahmen/Befreiung??), das kommt mir seltsam vor. Ich würde dazu tendieren, dass der Bebauungsplan deswegen geändert werden müsse.

Sofern aber diese 6 Geschosse baugenehmigt sind, haben auch die Nachbarn das Recht dazu, sofern die Sachverhalte vergleichbar sind. (Präzedenzfall).

Sofern Sie Nachbar sind und ihre Schutzrechte ( Licht, Lärm, Luft, Abstand usw.) betroffen sind, so kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Baugenehmigung ohne ihre Mitwirkung erteilt wird.

In den meisten Bundesländern gibt es im Baurecht kein Widerspruchsverfahren mehr, sondern es muss der Klageweg über die Verwaltungsgerichte beschritten werden, sofern Sie der Meinung sind, in Ihren Rechten verletzt zu sein.

Ob und wie ein Nachbar bei Bauanträgen beteiligt wird, richtet sich nach den Länderbauordnungen. In Bayern beispielsweise muss der Nachbar informiert werden.

Ein legal errichtetes Bauvorhaben genießt Bestandsschutz. Auch ein nachträglich aufgestellter Bebauungsplan ändert daran nichts.

Gruß aus Bayern

pjf


: Auf einem zurzeit beispielsweise zweigeschossig, gewerblich bebauten Grundstück soll ein Wohnhaus entstehen. Laut Bebauungsplan ist hier eine vierstöckige Bebauung (W4G) vorgesehen. Alle anderen bereits fertiggestellten Gebäude sind höher.

: Dard auf dem unbebauten Grundstück ebenfalls höher gebaut werden?

: Muss den Nachbarn Exemplar des Bauantrags zugestellt werden, damit diese ggf. rechtliche Schritte bzw. Widerspruch einlegen zu können? Gibt es hier eine rechtliche Verpflichtung?

: Ich habe gelesen, dass Widerspruch eingelegt werden kann, wenn die Rechte als Nachbar verletzt sind? Welche sind das? gehört auch eine sechstöckige bebauung dazu, wenn der bebauungsplan nur vier Stockwerke vorsieht?

: Hat der Bebauungsplan überhaupt eine rechtliuche Bedeutung? Wenn ja, könnte das rückwirkend auch Einfluss auf die bestehende Bebauung haben?

: Danke und viele Grüße
: Thorsten Petersson





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