Abgeschickt von Georg am 02 September, 2011 um 21:36:41
Moin,
mir sind 2000 qm allgemeines Wohngebiet angeboten worden, das lt B-Plan eine GRZ von 0,1 und kein (!) Baufenster aufweist.
Kann man damit rechnen bzw hat einen Anspruch darauf, dass per Befreiung ein Baufenster zustande kommt?
Mit freundlichen Grüssen
Georg