Re: Grundstück mit besonderen Festsetzungen


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Abgeschickt von pjf am 02 September, 2011 um 22:48:40

Antwort auf: Grundstück mit besonderen Festsetzungen von Georg am 02 September, 2011 um 21:36:41:

Auch Moin,

Baufenster sind nichts anderes als Baugrenzen, die so angeordnet sind, dass Bauwerke nur in einem kleinen spezifizierten Bereich zulässig sind.
Wenn auf einem Baugrundstück keine Baugrenze festgesetzt ist, gibt es deswegen auch keine Beschränkung.
Und; es wird auch deswegen nichts zu befreien geben.
Hinweis: Sie müssen jedoch trotz Fehlen der Baugrenze die nach der Länderbauordnung geforderte Abstandsflächen zum Nachbargrundstück einhalten.

Lassen Sie sich doch vom Gemeindebauamt den Bebauungsplan (und andere örtliche Bau- oder Gestaltungssatzungen) hinsichtlich Ihrer Bauplanung erklären.

Gruss
pjf


: Moin,

: mir sind 2000 qm allgemeines Wohngebiet angeboten worden, das lt B-Plan eine GRZ von 0,1 und kein (!) Baufenster aufweist.

: Kann man damit rechnen bzw hat einen Anspruch darauf, dass per Befreiung ein Baufenster zustande kommt?

: Mit freundlichen Grüssen
: Georg





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