Haftung des Bauträgers bei nicht erbrachter Leistung


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Abgeschickt von koltesp am 03 September, 2011 um 13:22:40

Hallo,

für erbrachte Bauleistungen gibt es eine gesetzliche Gewährleistung. Bei uns hat sich herausgestellt, dass ein wichtiger Teil der technischen Bauleistung aber gar nicht erbracht wurde. Wie sieht es hier mit der Haftung des Bauträgers bei daraus resultierenden Schäden aus? Ist diese auch auf maximal 5 Jahre (BGB) beschränkt? Bei dem Wohngebäuse wurde die horizontale Mauerwerkisolierung nach DIN nicht eingebracht.

Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank.





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