Abgeschickt von Michael Brand am 05 September, 2011 um 13:40:46
Ein Grundstückseigentümer (Nachbar) möchte ein Hinterhaus zu Wohnzwecken umbauen. Das Bauamt fordert von 2 Nachbargrundstücken eine so genannte Nachbarschaftszustimmung.
Kann ein WEG-Verwalter (Verwalter eines Hauses mit Eigentumswohnungen) diese vom Bauamt geforderte Nachbarschaftszustimmung ohne Beschluss erteilen? Bzw. reicht ein Mehrheitsbeschluss innerhalb einer WEG-Versammlung aus?
Oder muss tatsächlich jeder einzelne Eigentümer einer Eigentumswohnung dieser Maßnahme zustimmen?