Re: Nachbarschaftszustimmung durch WEG-Verwalter


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Abgeschickt von Bauamt am 05 September, 2011 um 21:32:40:

Antwort auf: Nachbarschaftszustimmung durch WEG-Verwalter von Michael Brand am 05 September, 2011 um 13:40:46:

Sobald das Sondereigentum eines Eigentümers betroffen ist, kann der Verwalter nicht gegen den Willen des Eigentümers (z.B. aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses) wirksam die baurechtliche Zustimmung erteilen. D.h. der Eigentümer verwirkt durch die Unterschrift des Verwalters seine Klagebefugnis nicht.

In der Praxis akzeptiere ich keine Unterschriften von Verwaltern, es sei denn sie können mir nachweisen, dass der zu grunde liegende Beschluss einstimmig war.
Oder es werden alternativ die Unterschriften aller Eigentümer vorgelegt.

: Ein Grundstückseigentümer (Nachbar) möchte ein Hinterhaus zu Wohnzwecken umbauen. Das Bauamt fordert von 2 Nachbargrundstücken eine so genannte Nachbarschaftszustimmung.
: Kann ein WEG-Verwalter (Verwalter eines Hauses mit Eigentumswohnungen) diese vom Bauamt geforderte Nachbarschaftszustimmung ohne Beschluss erteilen? Bzw. reicht ein Mehrheitsbeschluss innerhalb einer WEG-Versammlung aus?
: Oder muss tatsächlich jeder einzelne Eigentümer einer Eigentumswohnung dieser Maßnahme zustimmen?




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