Re: Bebauungsplanänderung


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Abgeschickt von herta am 06 September, 2011 um 11:10:31:

Antwort auf: Re: Bebauungsplanänderung von Sven am 06 September, 2011 um 09:15:36:

Zum Stand der Dinge:
Angenommen, die Gemeinde fragt gerade bei den Grundstückseigentümern ab, wo wieviele Wohnungen sind - und laut telefonischer Auskunft soll diese Erhebung dann als Grundlage für die Änderung fungieren...


: Mir fallen dazu drei Sachen ein:
: 1) Wenn laut BauGB die höchstzulässige Anzahl der Wohnungen pro Gebäude festgeschrieben werden kann, dann ist das nicht identisch mit der Festsetzung von Wohnungen je Grundstück. Dies läßt sich wenn man weiterdenkt nur erreichen wenn man die Wohnungen pro Gebäude und zudem auch die Gebäude pro Grundstück festsetzt.
: 2)Wenn eine vormals mögliche Nutzung durch Festsetzungen runtergesetzt wird kommt man in den Bereich des Planungsschadens also §§ 39 ff. BauGB insbesondere § 42 BauGB mit der Folge der Entschädigungszahlung.
: 3)Wer betroffen ist und sich dagegen nicht zur Wehr setzt ist selber schuld. Wie weit ist die Sache denn in Ihrem Fall vorangeschritten?

:
: : Bin zwar kein Stadtplaner, aber ich zitier mal das BauGB:

: : § 9 Inhalt des Bebauungsplans
: :
: : (1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden:
: : ...
: : 6. die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden;
: : ...

: : http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__9.html

: : : Kann in einem Bebauungsplan mit einer Änderung die maximale Anzahl von (Ferien)-Wohnungen je Grundstück festgeschrieben werden - und zwar ausgehend vom derzeitigen Bestand? Ein Beispiel: auf einem Grundstück sind derzeit sieben Wohnungen und auf dem gleich großen Nachbargrundstück nur zwei, auf dem dritten vier. Kann dieser Stand festgeschrieben werden? Es bedeutet einen immensen Wertverlust für das Grundstück mit nur 2 Wohnungen und erhöht den Wert des Grundstücks mit 7 Wohnungen, da diesem das bisherige grüne Umfeld garantiert wird.
: : : Würde mich mal interessieren, was Fachleute dazu sagen - Danke im Voraus!





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