Re: Bauantrag für Mobilheim?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 September, 2011 um 20:17:45

Antwort auf: Bauantrag für Mobilheim? von Reto am 13 September, 2011 um 18:46:39:

Eigentlich gar nicht so kompliziert ... die Genehmigungspflicht entfällt nur für Gebiete, die explizit für die Aufstellung von Mobilheimen ausgewiesen sind (= Campingplätze oder ähnliches). An jeder anderen Stelle ist eine Baugenehmigung erforderlich und Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit ist die planungsrechtliche Zulässigkeit (= ein Baufenster).

: Hallo, wir hören ständig von allen Seiten etwas anderes zum Thema: Aufstellen eines Mobilheimes auf Grundstück. Es geht darum, dass wir auf ein Grundstück 920 qm, auf dem kein Baufenster vorgesehen ist, unser Holzmobilheim abstellen wollen. Es soll an wasser, Kanal und Strom angeschlossen werden. Laut Gesetz entfällt doch bei einem Mobilheim der Bauantrag und die Genehmigung. Oder? die Gemeinde teilte uns mit, dass kein Baufenster vorgesehen ist und die Aufstellung nach Antrag §55 HBO einer Gartenhütte bis 50 m3 Rauminhalt erlaubt sei. Weiß da jemand etwas mehr zu zu sagen. Das wäre super. Ist ja alles echt kompliziert.





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