Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Bauamt am 13 September, 2011 um 23:35:24:

Antwort auf: Grenzbebauung von Ronald Tröger am 13 September, 2011 um 10:47:27:

Wenn Sie als Nachbar auf einem Bauplan unterschrieben haben, der nur einen Carport und keine Gartenhütte darstellt, dann gilt ihre Zustimmung nur für einen Carport und nicht für eine Gartenhütte.

Ausnahmsweise ist hier die rechtliche Lage durchaus logisch und nachvollziehbar :)

Sollten Sie etwas anderes mit "nachbarschaftlicher Zustimmung" gemeint haben, müssen Sie das näher erläutern.

: Gilt eine bereits gegebene, nachbarschaftliche Genehmigung zur Grenzbebauung (z.B. für einen Carport) auch für weitere Bauten z.B eine Gerätehütte ?





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