einmal geduldet - immer geduldet?


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Abgeschickt von Berndchen am 15 September, 2011 um 20:39:36

Hallo,

unsere Nachbarn haben vor 10 Jahren eine Mauer auf der Grundstücksgrenze zu uns errichtet. Das Fundament der Mauer sowie eine Stütze stehen auf unserem grundstück, was ins bisher auch nicht gestört hat. Nun soll aber unsere Einfahrt neu gestaltet werden und das Fundament muss weggestemmt werden und die Stütze muss ebenfalls weichen, damit wir genug Platz für ein Tor haben.

Da sich unser Nachbar in Andeutungen schon recht bockig gestellt hat möchte ich gerne wissen, ob wir mit unserer 10 jährigen Duldung jedes Recht auf Beseitigung verwirkt haben. Mit ist schon klar, das man nach so langer Zeit nicht ohne Grund eine Beseitigung fordern kann, quasi aus reiner Willkür, aber die neugestaltung unserer Einfahrt betrachte ich als ausreichenden Grund.

Vielen Dank,

Bernd



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