Re: einmal geduldet - immer geduldet?


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 16 September, 2011 um 10:11:04

Antwort auf: einmal geduldet - immer geduldet? von Berndchen am 15 September, 2011 um 20:39:36:

Werter Forumsteilnehmer,

sofern es Ihnen nicht "ums pure Recht haben wollen geht", sondern lediglich um die Lösung eines sachlichen Problems sollten Sie sich mit dem Nachbarn einigen und die Dinge die zu tun sind gemeinsam (mit dem Nachbarn) angehen. Das stärkt die Gemeinschaft und insbesondere das nachbarschaftliche Verhältnis.

Jedenfalls könnte man ja sicherlich vielleicht behaupten, dass Sie von der Grenzüberschreitung -bis zu dem Gedanken mit dem Sie den Entschluss fassten sich mit Ihrer eigenen Hofeinfahrt zu befestigen und ein Tor einzubauen- von der Grenzüberschreitung des Nachbarn nichts gewusst haben.

Und so lange, wie Sie davon nichts wussten und keine kenntnis davon hatten, wird Ihr Recht auf Beseitigung sicherlich nicht verwirkt sein.

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Mit freundlichen Grüßen
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ReiMa-Baudienstleistungen
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

: Hallo,

: unsere Nachbarn haben vor 10 Jahren eine Mauer auf der Grundstücksgrenze zu uns errichtet. Das Fundament der Mauer sowie eine Stütze stehen auf unserem grundstück, was ins bisher auch nicht gestört hat. Nun soll aber unsere Einfahrt neu gestaltet werden und das Fundament muss weggestemmt werden und die Stütze muss ebenfalls weichen, damit wir genug Platz für ein Tor haben.

: Da sich unser Nachbar in Andeutungen schon recht bockig gestellt hat möchte ich gerne wissen, ob wir mit unserer 10 jährigen Duldung jedes Recht auf Beseitigung verwirkt haben. Mit ist schon klar, das man nach so langer Zeit nicht ohne Grund eine Beseitigung fordern kann, quasi aus reiner Willkür, aber die neugestaltung unserer Einfahrt betrachte ich als ausreichenden Grund.

: Vielen Dank,

: Bernd





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