Re: Baugenehmigung Grenzbebauung Nachbargespräch


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Abgeschickt von Bauamt am 18 September, 2011 um 15:59:20:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung Grenzbebauung Nachbargespräch von elisa am 18 September, 2011 um 13:58:25:

"Fairness" ist leider immer sehr subjektiv und daher von der baurechtlichen Situation völlig losgelöst.

Es sieht so aus, als müssten Sie schlicht abwarten bis das Bauamt eine Entscheidung fällt. Danach müssen bzw. können Sie die Begründung auf die rechtliche Stichhaltigkeit prüfen bzw. prüfen lassen und überlegen, ob Sie Klage einreichen.

Da Sie aber die "Fairness" angesprochen haben:
Wie ist es eigentlich dazu gekommen, dass ein großes Wohnhaus (wohl rechtswidrig?) auf Ihrer Grenze gebaut wurde ?
Oder wurde es gar nicht auf die Grenze gebaut und die Grenze hat sich erst danach "verschoben"?

In der Praxis erlebe ich es beinahe jede Woche, dass Grundstückseigentümer völlig willkürlich Grundstücke teilen bzw. die Grenzen ändern und Teile verkaufen, ohne sich über baurechtliche Vorschriften Gedanken zu machen. Zumindest in Bayern braucht man für Grundstücksteilungen nach diversen Bürokratieabbauwellen keine Genehmigung mehr, sodass diese Eigentümer bzw. deren Erben oder Käufer später durch Fälle wie diese böse überrascht werden.

Es gibt so viele Aspekte die hier zu berücksichtigen sind ...

: @Bauamt:

: LbO RLP § 8 Abs.1 Satz 3.

: Ich weiss, dass "kann" nicht "muss" bedeutet, aber wenn sie es nicht genehmigen, müssen sie es doch begründen.

: Und wie wollen sie mir begründen, dass ich nicht an die Grenze eines Nachbarn darf, der selber auf meiner Grenze steht?

: Es gibt keine triftigen Gründe seitens des Nachbarn, weder gefahrentechnische (Brandschutz etc.) noch wohnqualitative.

: Sie sagten doch selbst in ihrer ersten Antwort, dass ein Nachbar sich nicht auf Einhaltung einer Abstandsfläche berufen kann, wenn er diese selbst nicht einhält.

: Ich habe ja noch keine Anwäte aufs Bauamt losgeschickt, ich habe mich nur selbst informiert.
: Ich habe ja auch noch keinen Ablehnungsbescheid.

: Ich habe bis jetzt den Bauantrag eingereicht mit fehlender Nachbarunterschrift und dazu gesagt, dass ich der Meinung bin, dass ich keine Nachbarzustimmung benötige.

: Daraufhin hiess es, das dies geprüft wird.
: So und jetzt hat die Prüfung ergeben, dass man die Nachbarn doch involvieren muss, weil ein "Übergehen" garantiert zum Widersruch ihrerseits führt.

: Nun werden sie die Nachbarn anschreiben und auf ein Gepräch ins Amt bitten.

: Dort wollen man sie dann die Nachbarn selbst überzeugen, dass auch sie Vorteile davon haben, weil sie ja dann anbauen könnten usw.

: Ansonsten wäre alles OK.

: Meine Sorge ist jetzt, wie das Amt entscheiden wird, wenn die Nachbarn sturr bleiben, wovon ich stark ausgehe.:-((((

: Wohlgemerkt, es handelt sich um die Nachbarn, die selbst mit einem viel größeren und 3-stöckigen Wohnhaus mit 18 Meter Länge auf der Grenze stehen.

: Ich will nur 2 Vollgeschosse und 8,5 Meter Länge.

: Ich fände eine Ablehnung wegen Nachbarwiderspruch deshalb extrem unfair.





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