Re: Baugenehmigung Grenzbebauung Nachbargespräch


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Abgeschickt von elisa am 18 September, 2011 um 13:58:25

Antwort auf: Re: Baugenehmigung Grenzbebauung Nachbargespräch von Bauamt am 18 September, 2011 um 13:16:46:

@Bauamt:

LbO RLP § 8 Abs.1 Satz 3.

Ich weiss, dass "kann" nicht "muss" bedeutet, aber wenn sie es nicht genehmigen, müssen sie es doch begründen.

Und wie wollen sie mir begründen, dass ich nicht an die Grenze eines Nachbarn darf, der selber auf meiner Grenze steht?

Es gibt keine triftigen Gründe seitens des Nachbarn, weder gefahrentechnische (Brandschutz etc.) noch wohnqualitative.

Sie sagten doch selbst in ihrer ersten Antwort, dass ein Nachbar sich nicht auf Einhaltung einer Abstandsfläche berufen kann, wenn er diese selbst nicht einhält.

Ich habe ja noch keine Anwäte aufs Bauamt losgeschickt, ich habe mich nur selbst informiert.
Ich habe ja auch noch keinen Ablehnungsbescheid.

Ich habe bis jetzt den Bauantrag eingereicht mit fehlender Nachbarunterschrift und dazu gesagt, dass ich der Meinung bin, dass ich keine Nachbarzustimmung benötige.

Daraufhin hiess es, das dies geprüft wird.
So und jetzt hat die Prüfung ergeben, dass man die Nachbarn doch involvieren muss, weil ein "Übergehen" garantiert zum Widersruch ihrerseits führt.

Nun werden sie die Nachbarn anschreiben und auf ein Gepräch ins Amt bitten.

Dort wollen man sie dann die Nachbarn selbst überzeugen, dass auch sie Vorteile davon haben, weil sie ja dann anbauen könnten usw.

Ansonsten wäre alles OK.

Meine Sorge ist jetzt, wie das Amt entscheiden wird, wenn die Nachbarn sturr bleiben, wovon ich stark ausgehe.:-((((

Wohlgemerkt, es handelt sich um die Nachbarn, die selbst mit einem viel größeren und 3-stöckigen Wohnhaus mit 18 Meter Länge auf der Grenze stehen.

Ich will nur 2 Vollgeschosse und 8,5 Meter Länge.

Ich fände eine Ablehnung wegen Nachbarwiderspruch deshalb extrem unfair.





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