Re: Baufahrzeuge / Wegerecht


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Abgeschickt von Erich Bauer am 17 Januar, 2005 um 19:23:12

Antwort auf: Baufahrzeuge / Wegerecht von Pia am 17 Januar, 2005 um 13:01:20:

Ein Bauherr hat in der Regel nicht das Recht, während der Bauzeit gegen den Willen des Nachbarn dessen Grundstück zu benutzen.

Aber vielleicht interessiert sich die Bauaufsichtsbehörde dafür, dass ein Stellplatz zweckfremd und ggf. widerrechtlich als Lagerplatz für einen "immobilen Gegenstand" genutzt wird.




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