Re: Baufahrzeuge / Wegerecht


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Abgeschickt von Pia am 17 Januar, 2005 um 19:48:38:

Antwort auf: Re: Baufahrzeuge / Wegerecht von Erich Bauer am 17 Januar, 2005 um 19:23:12:

Danke!!! Bei diesem immobilen Gegenstand handelt es sich um ein Schrottauto, dass "ausgeschlachtet" wird und nach eigenen Angaben des Nachbarn nicht bewegt werden kann und darf.
Es ist schon schade, dass man schon vor dem ersten Spatenstich, mit zukünftigen Nachbarn keine Einigung finden kann.

: Ein Bauherr hat in der Regel nicht das Recht, während der Bauzeit gegen den Willen des Nachbarn dessen Grundstück zu benutzen.

: Aber vielleicht interessiert sich die Bauaufsichtsbehörde dafür, dass ein Stellplatz zweckfremd und ggf. widerrechtlich als Lagerplatz für einen "immobilen Gegenstand" genutzt wird.




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