Abgeschickt von Bast1314 am 20 September, 2011 um 10:25:45:
Antwort auf: Bearbeitungsfrist für einen Bauantrag in Rheinland-Pfalz von Ally Borstorff am 15 September, 2011 um 17:14:01:
Da gibt es nur die weiche Regelung des § 65 LBauO RLP. Nach 3 Monaten greift zumindest aber die Untätigkeitsklage, daher wird dann zumindest in Bezug auf diesen Zeitablauf plötzlich schneller gearbeitet :-)
: Hallo,
: weiß jemand zufällig ob es auch in Rheinland-Pfalz eine gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsfrist für Bauanträge gibt und falls ja wie lange diese ist. Beim Einreichen hieß es bei uns 6 Wochen allerdings sind nun schon knapp 5 Wochen um und die Sachbearbeiterin hat sich die Unterlagen noch nicht einmal angesehen.
: Jetzt steht natürlich die Frage im Raum ob wir unsererseits irgend etwas unternehmen können um die Angelegenheit endlich zu klären.
: Schon einmal vielen Dank für Ihre Ratschläge und Anmerkungen.