Re: Bearbeitungsfrist für einen Bauantrag in Rheinland-Pfalz


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Abgeschickt von K.D. am 21 September, 2011 um 11:46:38

Antwort auf: Bearbeitungsfrist für einen Bauantrag in Rheinland-Pfalz von Ally Borstorff am 15 September, 2011 um 17:14:01:

: Hallo,
: weiß jemand zufällig ob es auch in Rheinland-Pfalz eine gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsfrist für Bauanträge gibt und falls ja wie lange diese ist. Beim Einreichen hieß es bei uns 6 Wochen allerdings sind nun schon knapp 5 Wochen um und die Sachbearbeiterin hat sich die Unterlagen noch nicht einmal angesehen.
: Jetzt steht natürlich die Frage im Raum ob wir unsererseits irgend etwas unternehmen können um die Angelegenheit endlich zu klären.
: Schon einmal vielen Dank für Ihre Ratschläge und Anmerkungen.

Antwort: Ich würde an Ihrer Stelle nicht so vorschnell urteilen. Vielleicht kriegt die Sachbearbeiterin den Antrag erst auf den Tisch, wenn er entscheidungsreif ist. Das heißt aber noch lange nicht, das an ihrem Antrag nicht gearbeitet wird. Z.B. wäre das Einvernehmen der Gemeinde einzuholen. Diese Frist kann allein schon 2 Monate betragen oder andere Fachbereiche müssen zuarbeiten.





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