Re: Hühnerstallbau an der Gartengrenze


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Abgeschickt von Bauamt am 21 September, 2011 um 21:55:13:

Antwort auf: Hühnerstallbau an der Gartengrenze von Marie Sch. am 21 September, 2011 um 21:39:29:

Wenn der Nachbar sich im Rahmen der (Bau-)Gesetze bewegt, ist Ihr Einverständnis als Nachbar nicht erforderlich.

Wenden sollten Sie sich als erstes an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Rechtlage ist wie immer alles andere als einfach.
So wäre zu klären, ob der Stall Baugenehmigungspflichtig ist und ob eine Baugenehmigung vorliegt.
Dann ist zu klären ob er bauplanungsrechtlich zulässig ist. Wichtig wird dabei der Umfang der Tierhaltung sein (gewerblich oder Hobby?) und die Gebietseinstufung nach BauNVO (Reines Wohngebiet oder Dorfgebiet? etc).
Als nächstes müsste man bauordnungsrechtliche Aspekte klären (Abstandsflächen des Grenzbaus?).

Wenn baurechtlich nichts zu beanstanden ist, haben Sie immernoch privatrechtliche Ansprüche auf Unterlassung von unzumutbaren Geruchsbelästigungen (z.B. weil er nicht ordentlich sauber macht).

Zuletzt könnten auch Verstöße gegen Tierschutz- oder Tierseuchengesetze usw. vorliegen. Vor allem wenn die Hühner geschlachtet und verkauft werden, ohne dass er dafür die erforderlichen Genehemigungen hat.

: Hallo,
: wir haben heute herausgefunden, was unser Nachbar an der Grundstücksgrenze bauen will.
: Nämlich einen Hühnerstall... super, also werden wir im Sommer den Gestank, den Dreck sowie die Insekten beim Frühstück oder Grillen haben. Unsere Kinder können nicht mehr im Garten spielen und keine Wäsche mehr aufgehängt werden. An die Füchse, Mader usw. will ich garnicht denken.
: Zum Sachverhalt... er wohnt ca. 150 m weg und sein Garten, der an unseren Garten grenzt, liegt auf der anderen Seite.
: Hätte der Nachbar nicht unsere Einwilligung holen müssen? Wir wohnen in einem kleinem, hessischen Ort. An wen kann ich mich wenden?
: Vielen Dank für Eure Antworten.





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