Gültigkeit von Baugenehmigungen bei nichtigem Bebauungsplan


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Abgeschickt von Eduard Prazeres am 27 September, 2011 um 09:28:05

Guten Tag,

wenn nachträglich festgestellt wird, daß ein teilweise umgesetzter Bebauungsplan wegen naturschutzrechtlicher Belange oder wegen fehlerhafter Abwägung nichtig ist, wie sind dann die erteilten Baugenehmigungen zu sehen?

Ist so eine Baugenehmigung nachträglich auch generell nichtigt oder nur teilweise nichtig? Z.B. für den Bauherrn weiterhin gültig aber wenn es um die Prägung des Gebietscharakters geht nicht zu berücksichtigen?

Vielen Dank für die Antworten!



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