Re: Gültigkeit von Baugenehmigungen bei nichtigem Bebauungsplan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 September, 2011 um 20:02:06

Antwort auf: Gültigkeit von Baugenehmigungen bei nichtigem Bebauungsplan von Eduard Prazeres am 27 September, 2011 um 09:28:05:

Die Baugenehmigungen behalten ihre Gültigkeit. Die planungsrechtliche Situation wirkt sich auf die Genehmigungen zum Zeitpunkt ihrer Beurteilung aus. Planungsrecht kann sich ändern.

: Guten Tag,

: wenn nachträglich festgestellt wird, daß ein teilweise umgesetzter Bebauungsplan wegen naturschutzrechtlicher Belange oder wegen fehlerhafter Abwägung nichtig ist, wie sind dann die erteilten Baugenehmigungen zu sehen?

: Ist so eine Baugenehmigung nachträglich auch generell nichtigt oder nur teilweise nichtig? Z.B. für den Bauherrn weiterhin gültig aber wenn es um die Prägung des Gebietscharakters geht nicht zu berücksichtigen?

: Vielen Dank für die Antworten!





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